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Unverheiratete Partner haben im Falle des Todes ihres Lebensgefährten nicht immer einen Anspruch auf eine Rente nach der 2. Säule. Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines unverheirateten Paares aus dem Kanton Waadt, das einen 13-jährigen Sohn hat, abgewiesen.

Art. 3, Art. 20a, Art. 36, Art. 49, Art. 50, Art. 65d und Art. 73 BVG; Art. 8 und Art. 190 BV

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(BGer., 28.02.11 {9C_298/2010}, Jusletter 28.03.11)

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