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Der Vergütungszins, den das Steueramt dem Steuerpflichtigen für vor der Schlussrechnung geleistete Akontozahlungen rückerstattet oder gutschreibt, unterliegt der Einkommenssteuer.
§ 16 Abs. 1, § 20 Abs. 1 lit. a und § 16 Abs. 3 StG ZH; Art. 7 StHG
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(Steuerrekurskommission II ZH, 3.09.10, StE 2011 B 24.3 Nr. 9)
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