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Wenn ein Ehegatte beim Erwerb und Neubau seines Grundstücks vom anderen Ehegatten unentgeltlich finanziell unterstützt wurde und er diesen für seine «Hilfeleistung» mit dem hälftigen Miteigentumsanteil abfindet, liegt ein ­«Eigentumswechsel unter Ehegatten im Zusammenhang mit dem Güterrecht» vor. Der Umstand, dass weder eine Auflösung der Ehe noch ein Güterstandswechsel vorliegt, spielt keine Rolle. Ausschlaggebend ist die ratio legis, wonach eine vernünftige Bereinigung der finanziellen Situation der Ehegatten nicht durch steuerliche Zugriffe erschwert werden soll.

Art. 12 Abs. 3 lit. b StHG

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(BGer., 4.04.11 {2C_695/2010}, StE 2011, B 42.33 Nr. 3)

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