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Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) startet auf seiner Website ein Informationsangebot zu den Neuerungen bei den Schlichtungsverfahren in Mietsachen.

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Die am 1. Januar 2011 in Kraft getretene Schwei­zerische Zivilprozessordnung (ZPO) beinhaltet wesentliche Neuerungen, insbesondere auch im Bereich des Schlichtungsverfahrens. Davon sind die Schlichtungsbehörden in Mietsachen in besonderem Mass betroffen. Mit dem Ziel, den Erfahrungs- und Wissensaustausch zwischen den Schlichtungsbehörden, aber auch im Verhältnis zu anderen Rechtsanwendern zu fördern, hat das BWO auf seiner Website ein neues Informationsangebot geschaffen.

Das Angebot umfasst Informationen zum Ablauf des Schlichtungsverfahrens, eine Gegenüberstellung der neuen ZPO-Bestimmungen mit den früheren Bestimmungen des Obligationenrechts sowie Angaben über die zuständigen Schlichtungsbehörden und Amtsstellen. Zudem hat das BWO einen Blog eingerichtet, der zur Förderung des Wissens- und Meinungsaustausches beitragen soll.

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(Bundesamt für Wohnungswesen BWO, Bern, 12.07.11, www.bwo.admin.ch)

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