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Das Steuerabkommen sieht vor, dass Personen mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich ihre ­bestehenden Bankbeziehungen in der Schweiz nachbesteuern können, indem sie entweder eine einmalige Steuerzahlung leisten oder ihre Konten offenlegen. Künftige Kapitalerträge und -gewinne britischer Bankkunden in der Schweiz unterliegen einer Abgeltungssteuer.

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Das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich ist weitgehend analog ausgestaltet zum Abkommen mit Deutschland. Unterschiede sind hauptsächlich in den unterschiedlichen Steuerordnungen begründet und betreffen insbesondere die Höhe der Steuersätze auf künftigen Erträgen und verfahrensrechtliche Eigenheiten. Das Abkommen enthält besondere Bestimmungen für sogenannte «non-UK domiciled individuals», das heisst für Personen, die sich zwar in Grossbritannien aufhalten, dort jedoch keinen Dauerwohnsitz haben.

Das Abkommen soll Anfang 2013 in Kraft treten.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 24.08.11, www.efd.admin.ch)

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