Der Bundesrat begrüsst die vorgeschlagene Verlängerung der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche im Kaufrecht. Dies hält er in seiner Stellungnahme zum Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats über eine entsprechende Änderung des Obligationenrechts fest. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission, dass die geltende einjährige Verjährungsfrist im Fall von Gewährleistungsansprüchen im Kaufrecht zu kurz ist. Wenn die Mängel der Sache erst nach Ablauf eines Jahres auftreten, hat der Käufer keine Möglichkeit mehr, um die vertraglich vereinbarte Leistung zu erhalten. Die vorgeschlagene Verlängerung der Verjährungsfrist auf zwei Jahre stellt nach Ansicht des Bundesrates einen vernünftigen Beitrag dar, um dieses Ungleichgewicht auszugleichen.
(Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, 20.04.11, www.ejpd.admin.ch)