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Die Steuerpflichtigen des Kantons Zürich erhalten den Veranlagungsentscheid für die direkte Bundessteuer künftig gleichzeitig mit der Einschätzung für die Staats- und ­Gemeindesteuern. Bisher war es so, dass die Steuerpflichtigen bei allfälligen Einsprachen separat und zu unterschiedlichen Zeitpunkten reagieren mussten. Diesen Zustand hat der Regierungsrat als wenig bürgerfreundlich beurteilt und beseitigt. Die Änderung mit den notwendigen Anpassungen bei der IT-Infrastruktur ist bis ­Mitte Jahr flächendeckend umgesetzt.

Damit die Einsprachefristen in jedem Fall gleichzeitig enden, war eine weitere Änderung nötig. Denn im Gegensatz zur direkten Bundessteuer standen bisher auf kantonaler Ebene die Rechtsmittelfristen während der Gerichtsferien still. Daher hat der Regierungsrat nun auf Mitte Jahr mit einer Änderung der Verordnung zum Steuergesetz den Fristenstillstand bei kantonalen Rechtsmittelverfahren in Steuersachen abgeschafft. Diese Vereinheitlichung ist in einer Vernehmlassung bei den betroffenen Stellen und Verbänden auf Zustimmung gestossen.

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(Medienmitteilung, Regierungsrat Kt. ZH, 10.02.11, www.zh.ch)

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