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Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, eine Botschaft zur Totalrevision des Versicherungsvertragsgesetzes auszuarbeiten.

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Mit der Totalrevision soll das Versicherungsvertragsrecht an die veränderten Gegebenheiten und Bedürfnisse angepasst sowie der Versicherungsschutz verbessert werden. Vordringliche Konsumentenschutzanliegen wurden bereits in einer ersten Teilrevision im Jahr 2006 verwirklicht. Die Botschaft zur ­Totalrevision soll dem Parlament im Sommer ­dieses Jahres unterbreitet werden.

Aufgrund der 2009 durchgeführten Vernehmlassung und einer umfangreichen Untersuchung der möglichen Regulierungsfolgen hat der Bundesrat einige Vorentscheide für die ­Gesetzesrevision getroffen. Das revidierte Versicherungsvertragsgesetz soll unter anderem folgende Punkte enthalten:

  • Versicherte erhalten ein zweiwöchiges Widerrufsrecht für Versicherungsverträge
  • Neu soll für Versicherungsverträge eine dreijährige ordentliche Kündigungsfrist bestehen
  • Die Informationspflichten vor Vertragsabschluss werden leicht erweitert, aber weiterhin abschliessend geregelt
  • Die Gründe für eine Kündigung des Vertrags wegen unwahrer Angaben des Kunden beim Vertragsschluss werden nicht weiter eingeschränkt
  • Die Verjährungsfrist wird verlängert
  • Einführung von Transparenzvorschriften über die Entschädigung bei den Versicherungsmaklern

Bereits im Januar 2010 hatte der Bundesrat aufgrund der Vernehmlassung eine vertiefte Abschätzung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Gesetzesrevision in Auftrag gegeben. Der Schlussbericht dieser Regulierungsfolgen­abschätzung wurde am 14. Oktober 2010 durch das Eidgenössische Finanzdepartement publiziert.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 2.02.11, www.efd.admin.ch)

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