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Das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft vom 26. Oktober 2004 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen ist am 1. Juli 2005 in Kraft getreten.

Es sieht vor, dass der Satz des Steuerrückbehalts vom 1. Juli 2005 bis 30. Juni 2008 15%, ab 1. Juli 2008 bis 30. Juni 2011 20% und ­danach 35% beträgt.

Demzufolge wird der Satz des Rückbehalts ab 1. Juli 2011 auf 35% erhöht. Ab diesem Datum unterliegt der gesamte gutgeschriebene oder ausbezahlte betroffene Zins bzw. Verkaufserlös diesem Rückbehalt. Es erfolgt somit keine Pro- rata-Berechnung auf beiden Sätzen.

Wie beim Inkrafttreten des Abkommens werden Zinsen bzw. Verkaufserlöse, die sich wirtschaftlich auf einen vor dem 1. Juli 2005 liegenden Zeitraum beziehen, erst ab diesem Zeitpunkt erfasst.

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(Eidg. Steuerverwaltung ESTV, Bern, 1.03.11, www.estv.admin.ch)

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