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Die Finma vereinheitlicht die drei bisherigen Geldwäschereiverordnungen und führt diese in einer einzigen Verordnung zusammen. Die neue Verordnung ist per 1. Januar 2011 in Kraft getreten.

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(Eidg. Finanzmarktaufsicht Finma, Bern, 16.12.10, www.finma.ch)

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