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Seit dem 1. Januar 2009 ist das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) in Kraft.

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Nach dem Gesetz werden in allen Kantonen mindestens die folgenden Zulagen pro Kind und Monat ausgerichtet:

  • eine Kinderzulage von 200 Franken für Kinder bis 16 Jahren;
  • eine Ausbildungszulage von 250 Franken für Kinder von 16 bis 25 Jahren.

In vielen Kantonen werden höhere Ansätze ausgerichtet. Anspruch haben alle Arbeitnehmenden, die Nichterwerbstätigen mit bescheidenem Einkommen und je nach Kanton auch die Selbständigerwerbenden. Für die Landwirtschaft gilt eine Sonderregelung.

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