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Es wird keinen Einheitssatz für die Mehrwertsteuer geben. Die Vorlage geht mit dem Auftrag an den Bundesrat zurück, ein System mit zwei Sätzen und Ausnahmen auszuarbeiten.
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Der Nationalrat will zusätzlich zu den fünf Ausnahmen in der Vorlage weitere Bereiche von der Steuerpflicht befreien. Der Bundesrat soll nun die Auswirkungen der verschiedenen Varianten darlegen und Steuererhöhungen vermeiden.
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(Jusletter 20.12.10, www.weblaw.ch)
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