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Der Bundesrat hat beschlossen, den Mindestzinssatz auch im kommenden Jahr bei 1,5% zu belassen. Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes ist die Rendite der Bundesobligationen sowie die Entwicklung von Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Auch die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge hatte sich Anfang September für die Beibehaltung des Mindestzinssatzes ausgesprochen.

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(Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Bern, 14.11.12, www.bsv.admin.ch)

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