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Title
Zinssätze direkte Bundessteuer 2013
Level
3
Text

Das EFD hat mit der Änderung vom 21. September 2012 des Anhangs zur Verordnung vom 10. Dezember 1992 über Fälligkeit und Verzinsung der direkten Bundessteuer den Vergütungszins für Vorauszahlung um 0,75 Prozentpunkte gesenkt. Der Verzugs- und Rückerstattungszins bleibt im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Die Zinssätze für das Kalenderjahr 2013 lauten wie folgt:

  • Verzugs- und Rückerstattungszins: 3,0%
  • Vergütungszins für Vorauszahlungen: 0,25%
Title
Höchstabzüge Säule 3a 2013
Level
3
Text

Nach Art. 7 Abs. 1 der Verordnung vom 13. November 1985 über die steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV3) sind Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen bis jährlich 8% (lit. a) bzw. 40% (lit. b) des oberen Grenzbetrages nach Art. 8 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) abziehbar. Der Bundesrat hat die Grenzbeträge der beruflichen Vorsorge mit Wirkung ab dem 1. Januar 2013 angepasst. Der obere Grenzbetrag wurde von CHF 83 520 auf CHF 84 240 erhöht. Damit gelten für den Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) folgende Höchstabzüge:

  • Höchstabzug Säule 3a für Steuerpflichtige mit 2. Säule: CHF 6739
  • Höchstabzug Säule 3a für Steuerpflichtige ohne 2. Säule: CHF 33 696

Die Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten. Auf­rundungen bei der Einzahlung sind nicht zulässig.

Title
Rundschreiben Nr. 2-101-D-2012-d
Text

(Eidg. Steuerverwaltung ESTV, 19.10.12, Rundschreiben Nr. 2-101-D-2012-d, www.estv.admin.ch)

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