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Der Bundesrat und die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) lehnen die Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» ab.

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Die Volksinitiative verlangt, dass Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern ab Erreichen des AHV-Alters die Möglichkeit gewährt wird, auf die Besteuerung des Eigenmietwerts zu verzichten. Im Gegenzug können sie weniger Kosten für ihr Eigenheim vom steuerbaren Einkommen abziehen. Wer sich gegen die Besteuerung des Eigenmietwerts ausgesprochen hat, kann diesen Entscheid nicht mehr rückgängig machen. Auch dann nicht, wenn sich die finanzielle Situation zu einem späteren Zeitpunkt verändert.

Nach Ansicht des Bundesrates und der FDK führt die Initiative zu sachlich nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlungen. So würden dank der Wahlmöglichkeit Mieterinnen und Mieter benachteiligt, denen keine ebenbürtigen Entlastungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Benachteiligt würden auch Personen, die ebenfalls in den eigenen vier Wänden wohnen, das AHV-Alter aber noch nicht erreicht haben. Der vorgeschlagene Systemwechsel ist somit zu selektiv. Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer sollten unabhängig vom Alter nach den gleichen Regeln besteuert werden. Wer sein Wohneigentum selbst nutzt, wird bereits heute steuerlich begünstigt, da der Eigenmietwert unterhalb der Marktmiete festgesetzt wird.

Der Bundesrat und die FDK sind der Auffassung, dass die Umsetzung der Initiative ein Instrument schaffen würde, das in erster Linie vermögenden Personen weitere Möglichkeiten zur Steueroptimierung eröffnet. Eine altersbedingte Sonderbehandlung sei kein geeignetes Mittel, um die heute vorhandenen Fehlanreize, welche die private Verschuldung fördern, zu ­beseitigen. Ausserdem käme es zu einer Verkomplizierung des Steuersystems, das Mindereinnahmen bei den Einkommenssteuern verursachen würde.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 29.06.12, www.efd.admin.ch)

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