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Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt neu 2,25% und liegt damit 0,25 Prozentpunkte unterhalb des letztmals publizierten Satzes. Er gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz.

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Da der Referenzzinssatz im Vergleich zum Vorquartal um 0,25 Prozentpunkte gesunken ist, ergibt sich für die Mietenden im Grundsatz ein Senkungsanspruch im Umfang von 2,91%. ­Allerdings können weitere Senkungs- und Erhöhungsansprüche geltend gemacht werden, die sich auf vorher entstandene Änderungen des Referenzzinssatzes sowie auf weitere eingetretene Kostenänderungen (Teuerung im Umfang von 40%, Veränderung der Kosten des Liegenschaftsunterhalts) stützen.

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(Bundesamt für Wohnungswesen BWO, Bern, 1.06.12, www.bwo.admin.ch)

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