Issue
Category
Lead

Der Bundesrat will die Bekämpfung der Geldwäscherei verstärken. Die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) soll künftig mit ihren Partnerstellen im Ausland auch Finanzinformationen austauschen können. Zudem soll die MROS mit diesen Partnern selbstständig Verträge über die technische Zusammenarbeit abschliessen können, und ihre Kompetenzen gegenüber Finanzintermediären sollen ausgebaut werden.

Content
Text

Dass die MROS heute keine Finanzinformationen weitergeben darf, wirkt sich in der Bekämpfung der Geldwäscherei für alle Beteiligten nachteilig aus. Die Meldestellen anderer Staaten halten nämlich Gegenrecht und lassen der MROS ihrerseits keine Finanzinformationen zukommen. Es liegt daher im Interesse der Schweiz, die MROS vollumfänglich am Austausch aller verfügbaren Daten teilhaben zu lassen. Damit wird die Datenbasis der Meldestelle verbreitert, sodass ihre Analysen an Qualität und das gesamte Dispositiv der Schweiz gegen die Geldwäscherei an Effizienz und Glaubwürdigkeit gewinnen.

Zudem revidierte die Groupe d’action financière (GAFI), das zentrale internationale Forum im Bereich der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung, ihre Empfehlungen im Februar 2012 dahingehend, dass es den Meldestellen künftig erlaubt sein muss, explizit auch die Finanzinformationen untereinander auszutauschen, die in den Meldungen der Finanzintermediäre enthalten sind. Dass die MROS diese Finanzinformationen nicht austauscht, stiess auch in der Egmont-Gruppe auf Kritik, dem weltweiten Verbund von heute 127 Meldestellen, dem auch die MROS angehört. Die Gruppe forderte die Schweiz zu einer Gesetzesanpassung auf, ansonsten drohe das Ende der Egmont-Mitgliedschaft der MROS.

Nebst dem Kernanliegen, die Meldestelle in die Lage zu versetzen, die bei ihr vorhandenen Finanzinformationen mit anderen Meldestellen auszutauschen, verfolgt die Vorlage zwei weitere Regelungsziele.

Erstens soll die bestehende Kompetenz der Meldestelle, Finanzintermediäre zur Vervollständigung bereits erstatteter Meldungen anzuhalten, punktuell erweitert werden: Neu soll die MROS Informationen auch bei dritten Finanzintermediären einfordern können, das heisst bei solchen, die nicht selber eine Verdachtsmeldung erstattet haben. Dies jedoch nur, wenn ein Zusammenhang mit Erkenntnissen besteht, die auf eine bereits erstattete Meldung zurückgehen. Damit kann der Gesetzgeber in einer den Bedürfnissen des Finanzplatzes angemessenen Weise den gesteigerten Anforderungen der GAFI Rechnung tragen, wonach die Meldestellen bei den Finanzintermediären zusätzliche Informationen beschaffen können müssen, die sie zur effizienten Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.

Zweitens soll der MROS die Zuständigkeit übertragen werden, selbstständig technische Zusammenarbeitsverträge mit jenen ausländischen Meldestellen abzuschliessen, die eine solche Vereinbarung (Memorandum of Understanding, MoU) zur Zusammenarbeit mit ihren ausländischen Gegenstellen benötigen.

Text

(Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, 27.06.12, www.ejpd.admin.ch)

Tags
Date