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Die Qualität der Aufsicht über Prüfgesellschaften soll gestärkt werden. Deshalb wollen die Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA und die Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde RAB die bisher getrennte Aufsicht über Prüfgesellschaften im Bereich der Rechnungsprüfung und der Aufsichtsprüfung zusammenlegen und in zwei Etappen bei der RAB konzentrieren.

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Aktuell üben sowohl die RAB als auch die FINMA Aufsichtsfunktionen über Revisionsunternehmen bzw. Prüfgesellschaften aus. Die Zuständigkeiten überschneiden sich teilweise. Aufgrund der Erfahrungen der letzten vier Jahre und der Lehren aus der Finanzkrise wurde die Zusammenarbeit zwischen den beiden Behörden auf Verbesserungsmöglichkeiten hin untersucht. Die Verwaltungsräte von RAB und FINMA verabschiedeten in der Folge einen Vorschlag zur Neuordnung der Zuständigkeiten. Nach diesem Vorschlag sollen alle Kompetenzen der FINMA, welche die Beaufsichtigung von Prüfgesellschaften betreffen, auf die RAB übertragen werden. Ziel ist es, Doppelspurigkeiten zu vermeiden, Strukturen effizienter zu gestalten, Fachwissen zu bündeln und die Qualität der Aufsicht zu steigern.

Die Übertragung der Kompetenzen von der ­FINMA auf die RAB wird in zwei Etappen erfolgen. Ab dem 1. September 2012 kommt es in einem ersten Schritt zu einer intensivierten ­Kooperation der beiden Aufsichtsbehörden und im Rahmen der aktuellen gesetzlichen Grundlagen bereits zu einer ersten Kompetenzübertragung: Die Aufsicht über die Rechnungsprüfung bei börsenkotierten Banken, Versicherungen und kollektiven Kapitalanlagen wird ab ­­1.    September 2012 von der RAB wahrgenommen. Die Übernahme der übrigen Verantwortlichkeiten durch die RAB erfolgt in einem zweiten Schritt, sobald das Parlament die erforderlichen Gesetzesanpassungen beschlossen hat. Durch diese Konzentration der Kräfte wird das Schweizer Finanzmarktaufsichtssystem, in dem den Prüfgesellschaften traditionellerweise grosse Bedeutung zukommt, gestärkt. Durch das etappenweise Vorgehen soll zudem ein reibungsloser Übergang für alle Beteiligten sichergestellt werden.

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(Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA, Bern, 21.06.12, www.finma.ch)

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