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Wer als Berufsoffizier, dem ein Dienstfahrzeug zur Verfügung steht, einen Fahrkostenabzug geltend macht, nimmt eine ungenügende Besteuerung in Kauf. Dies gilt auch dann, wenn er sich nicht positiv der Unzulässigkeit des Abzugs bewusst gewesen ist. Kriterien für die Strafzumessung; insbesondere Berücksichtigung der Strafempfindlichkeit bei einem Berufsoffizier, der sich einer periodischen Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen hat.

Art. 175 Abs. 1, Art. 126 Abs. 1 und Art. 124 Abs. 1 DBG; Art. 365 Abs. 2 lit. d, Art. 333 Abs. 1 und Art. 106 Abs. 3 StGB

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(Verwaltungsgericht Aargau, 17.08.11, StE 2012, B 101.2 Nr. 24)

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