Issue
Category
Lead

Die Gleichstellung der Ehegatten im Namens- und Bürgerrecht rückt näher: Der Bundesrat hat die Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt.

Content
Text

Die vom Parlament verabschiedete Änderung verwirklicht die Gleichstellung der Ehegatten im Bereich Name und Bürgerrecht. Damit wirkt sich die Eheschliessung grundsätzlich nicht mehr auf den Namen und das Bürgerrecht der Ehe­schlies­senden aus. Jeder Ehegatte behält seinen Namen und sein Bürgerrecht. Die Brautleute können aber erklären, dass sie den Ledignamen der Braut oder des Bräutigams als gemeinsamen Familiennamen tragen wollen. Die gleiche Möglichkeit steht inskünftig auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen, die ihre Partnerschaft eintragen lassen. Das Kind verheirateter Eltern erhält entweder deren gemeinsamen Familiennamen oder jenen ihrer Ledignamen, den sie bei der Eheschlies­sung zum Namen ihrer gemeinsamen Kinder bestimmt haben. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, so erhält das Kind den Ledignamen der Mutter. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge können die Eltern erklären, dass das Kind den Ledignamen des Vaters tragen soll.

Text

(Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, 23.04.12, www.ejpd.admin.ch)

Tags
Date