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Am 1. April 2012 ist das revidierte Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und die geänderte Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV) in Kraft getreten. Zudem wurden aktualisierte und neu redigierte Broschüren zur Umsetzung der PBV veröffentlicht.

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In den letzten Jahren haben sich in der Schweiz irreführende und missbräuchliche Geschäftsmethoden verbreitet, die mit dem geltenden Recht ungenügend bekämpft werden können. Mit der Revision des UWG und der PBV werden die bestehenden gesetzlichen Lücken geschlossen. Konsumenten wie Unternehmen werden besser gegen unlautere Geschäftsmethoden geschützt.

Die Gesetzesänderungen im UWG erlauben es, Schwindeleien bei Einträgen in nutzlose Register effizienter entgegenzutreten, sich besser gegen unerbetene Werbeanrufe zu wehren und der Einlösung von Gewinnversprechen im Zusammenhang mit Werbefahrten oder sonstigen Verkaufsveranstaltungen Schranken zu setzen. Sie ermöglichen zudem, missbräuchliche allgemeine Geschäftsbedingungen zu unterbinden und besser gegen unlautere Schneeballsysteme vorzugehen. Schliesslich werden an den geschäftlichen Auftritt im Internet gewisse Informationspflichten geknüpft. Neu wird der Bund gegen unlautere Geschäftspraktiken, die Kollektivinteressen gefährden oder verletzen, mittels Straf- oder Zivilklage intervenieren können.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco hat die PBV-Wegleitung für die Praxis aus dem Jahre 2007 den Verordnungsänderungen angepasst. Zudem hat es drei neue Informationsblätter erarbeitet, die Notaren, Veterinären und Abgabestellen von Arzneimitteln und Medizinprodukten die Umsetzung erleichtern sollen.

Die neuen Gesetzesanpassungen sind am 1. April 2012 in Kraft getreten. Einzig die Bestimmung über missbräuchliche Geschäfts­bedingungen tritt erst per 1. Juli 2012 in Kraft. Damit haben die von dieser Neuerung betroffenen Unternehmen insgesamt ein Jahr Zeit, ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen zu überprüfen und den neuen Gesetzesanforderungen anzupassen.

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(Staatssekretariat für Wirtschaft Seco, Bern, 29.03.12, www.seco.admin.ch)

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