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Der Bundesrat hat die revidierten internationalen Empfehlungen zur Bekämpfung der Finanzkriminalität zur Kenntnis genommen und begrüsst. Gleichzeitig hat der Bundesrat eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter der Leitung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) eingesetzt. Sie soll Vorschläge zur Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) machen und bis im ersten Quartal 2013 eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten.

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Die FATF hat am 16. Februar 2012 eine Teilrevision der Standards zur Bekämpfung der Geldwäscherei, der Terrorismusfinanzierung und neu zur Bekämpfung der Finanzierung von Massenvernichtungswaffen verabschiedet. Die Schweiz, die der FATF seit deren Gründung 1989 angehört, beteiligte sich aktiv an den Revisionsarbeiten.

Wichtigste Neuerungen sind namentlich:

  • die Qualifizierung von schweren Steuerdelikten als Vortat zur Geldwäscherei,
  • die Klärung der Bestimmungen zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen (insbesondere juristische Personen mit Inhaberaktien) und Trusts,
  • der Einschluss auch von inländischen politisch exponierten Personen (PEPs) in die bestehenden Empfehlungen,
  • ein neuer Standard über die Umsetzung von gezielten Finanzsanktionen im Rahmen der UNO-Resolutionen zur Verhinderung der Proliferation von Massenvernichtungswaffen sowie
  • die Verankerung des risikobasierten Ansatzes als effizientestes Instrument zur Bekämpfung der Finanzkriminalität.

Die revidierten Standards erfordern auch in der Schweiz in gewissen Bereichen eine Anpassung des bestehenden Dispositivs. Der Bundesrat hat deshalb unter der Leitung des EFD eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt mit dem Auftrag, bis Anfang 2013 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 18.04.12, www.efd.admin.ch)

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