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Die Branche Treuhand und Immobilientreuhand wird als erste kaufmännische Branche einen allgemeinverbindlichen Berufsbildungsfonds erhalten. Damit kann eine qualitativ hochwertige Grundbildung für den Branchennachwuchs langfristig sichergestellt werden. Von gut ausgebildeten Nachwuchskräften profitieren alle Treuhand- und Immobilientreuhand-Betriebe – deshalb werden künftig auch alle Betriebe einen moderaten Ausbildungsbeitrag leisten.

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Es ist für alle Branchen wichtig, über zahlreiche und gut ausgebildete Nachwuchskräfte zu verfügen. Die Kosten für die berufliche Grundbildung sind jedoch hoch und ungleich auf die einzelnen Betriebe verteilt. Daher gibt es in der Schweiz seit 2004 die Möglichkeit, Berufsbildungsfonds für allgemeinverbindlich erklären zu lassen. Die Fonds sorgen dafür, dass alle Betriebe ihren Beitrag an eine qualitativ hochstehende Ausbildung des Nachwuchses leisten. Ins Leben gerufen werden sie von einzelnen Branchen und sind für alle betroffenen Betriebe per Gesetz verpflichtend. Heute verfügen mehr als zwanzig Branchen über allgemeinverbindliche Berufsbildungsfonds. Die berufliche Grundbildung der einzelnen Branchen konnte dadurch verbessert werden. Beispiele sind die allgemeinverbindlichen Berufsbildungsfonds der Baubranche, der Autobranche oder der grafischen Branche.

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1. Neuer Berufsbildungsfonds
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Als erste kaufmännische Branche ruft nun die Branche Treuhand und Immobilientreuhand einen eigenen, allgemeinverbindlichen Berufsbildungsfonds ins Leben. Federführend agieren dabei die vier Trägerverbände TREUHAND|SUISSE, Treuhandkammer, SVIT Schweiz und Union suisse des professionnels de l’immobilier USPI. Gemeinsam erarbeiteten sie die Grundlagen für den Fonds und unterbreiteten diese dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT zur Prüfung. In den nächsten Wochen werden die Unterlagen dem Bundesrat vorgelegt. Anschliessend kann dieser den Fonds in Kraft setzen.

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2. Verteilung der Ausbildungskosten
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Bis anhin ist die Ausbildung der Lernenden allein durch die ausbildenden Betriebe und durch die Mitglieder der Branchenverbände – auch der TREUHAND|SUISSE – finanziert worden. Dies ändert sich durch die Einführung des allgemeinverbindlichen Berufsbildungsfonds: Neu werden die Kosten der beruflichen Grundbildung von allen Betrieben der Branche getragen. Dies bedeutet, dass künftig auch jene Betriebe, die selbst keinen Nachwuchs ausbilden und die keinem Branchenverband angehören, ihren Beitrag zur Grundbildung leisten. Ausbildende Betriebe können dadurch entlastet werden. Dies ist nicht nur fair, sondern macht es für Betriebe auch attraktiver, Lernende auszubilden.

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3. Sicherstellung einer hochwertigen Ausbildung
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Dank des Berufsbildungsfonds Treuhand und Immobilientreuhand werden für die berufliche Grundbildung (Lehre) mehr Mittel zur Verfügung stehen. Dies ermöglicht es, die Qualität der Grundbildung weiter zu steigern und die Ausbildung attraktiver zu gestalten. Um diese Ziele zu erreichen, sind diverse Massnahmen geplant:

  • Neu werden den Lernenden zusätzliche Kurse angeboten, um genau jene Fächer zu fördern, die für die Branche Treuhand- und Immobilientreuhand von besonderer Wichtigkeit sind – beispielsweise Fächer wie Rechnungswesen oder Liegenschaftenbuchhaltung.
  • Für die Entwicklung und den Unterhalt von Lehrmitteln stehen mehr finanzielle Mittel zur Verfügung.
  • Es besteht die Absicht, verschiedene Bildungswege anzubieten. Es existieren insgesamt sechs verschiedene Wege, wie man zu einem kaufmännischen Lehrabschluss gelangen kann. Im Moment wird in der Branche Treuhand und Immobilientreuhand nur ein Weg angeboten. Mit zusätzlichen Bildungswegen kann die Anzahl der gezielt für die Branche ausgebildeten Nachwuchskräfte vergrössert werden.
  • Die Möglichkeiten, die der digitale Fortschritt bietet, werden zunehmend vielfältiger. Dies gilt auch im Bereich der Ausbildung. Deshalb wird das Angebot an digitalen Lehrmitteln und an internetbasierter Begleitung der Lernenden ausgedehnt.
  • Neu angebotene Seminare unterstützen die Lernenden bei der Prüfungsvorbereitung und helfen, die Lernstoffe zu vertiefen.

Aber nicht nur der Nachwuchs wird unterstützt – auch Lehrbetriebe erhalten Support: Dank des Berufsbildungsfonds können Lehrbetriebe und Berufsbildner in Ausbildungsfragen von Experten beraten werden. Dies geschieht individuell und direkt im Betrieb, sodass den Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern ein Mehrwert entsteht, ohne dass sie einen zusätzlichen Aufwand leisten müssen.

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4. Jugendliche für die Branche begeistern
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Mit der Allgemeinverbindlicherklärung des Fonds ist die Branche Treuhand und Immobilientreuhand anderen kaufmännischen Branchen einen Schritt voraus:

Der Nachwuchs kann dank vielfältiger, zusätzlicher Massnahmen noch besser ausgebildet werden. Zudem kann sich die Branche vorteilhaft positionieren. Dies wird in einem ersten Schritt hauptsächlich durch zusätzliche Auftritte an Berufsmessen angestrebt. Die Auftritte können damit auf alle Sprachregionen und auf verschiedene Landesteile ausgedehnt werden. So können Schulabgänger für die Berufe begeistert und für eine Ausbildung im Bereich Treuhand und Immobilientreuhand gewonnen werden.

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5. Ausbildungsbeiträge
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Die Kosten für die zusätzlichen Massnahmen werden in Form von Ausbildungsbeiträgen bei allen Treuhand- und Immobilientreuhand-Betrieben erhoben. Die Verbesserung und der Ausbau des Angebots im Bereich der Grundbildung sind wichtig und notwendig. Gleichzeitig sind die Trägerverbände der Überzeugung, dass die Vorteile des Fonds für alle Betriebe deutlich überwiegen werden – denn letztlich profitieren alle Betriebe von gut ausgebildeten Nachwuchskräften und damit vom Berufsbildungsfonds. Ausserdem sind die Ausbildungsbeiträge moderat und im Vergleich zu Berufsbildungsfonds anderer Branchen tief:

  • Betriebe mit 1 bis 15 Mitarbeitenden tragen 200 Franken bei,
  • Betriebe mit 16 bis 50 Mitarbeitenden 400 Franken und
  • Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitenden 1000 Franken.

Auf die Erhebung einer Grundpauschale wurde bewusst verzichtet, um kleine Betriebe gegenüber grossen nicht zu benachteiligen: Massgebend für die Höhe des Ausbildungsbeitrags ist einzig und allein die Zahl der Mitarbeitenden. Diese Vorgehensweise ist fair und transparent. Das dreistufige Beitragsmodell ist zudem einfach und übersichtlich.

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6. Transparenz und Kontrolle
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Die vier Trägerverbände legen grossen Wert auf Professionalität und Effizienz und darauf, dass die Mittel gezielt und zweckdienlich eingesetzt werden. Sie verpflichten daher die Geschäftsstelle, die administrativen Kosten so tief als möglich zu halten. Damit der Nachwuchs von maximalem Nutzen profitieren kann, wird der Grossteil der Fondsgelder direkt in die Projekte zur Verbesserung der Grundbildung fliessen.

Für die zweckmässige Verwendung der Gelder sorgt einerseits eine unabhängige Revisionsstelle, die die Fondsrechnung jährlich prüft. Zudem untersteht der Berufsbildungsfonds Treuhand und Immobilientreuhand der Aufsicht des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie BBT. Damit sind die Transparenz und die Kontrolle der Gelder gewährleistet.

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7. Aufgabe der einzelnen Betriebe
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Der Ausbildungsbeitrag richtet sich nach der Anzahl der Angestellten eines Betriebs, die branchentypische Tätigkeiten ausführen. Damit alle Betriebe eine Rechnung über den korrekten Beitrag erhalten, füllt jeder Betrieb ein Formular – die sogenannte Selbstdeklaration – aus. Dieses erhalten alle in der Schweiz ansässigen Treuhand- und Immobilientreuhand-Betriebe in den kommenden Monaten per Post zugestellt. Der Versand erfolgt aus administrativen Gründen gestaffelt.

Nach der Auswertung der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Selbstdeklarationen werden die Rechnungen für die individuellen Ausbildungsbeiträge verschickt. Auch dies geschieht gestaffelt.

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8. Weitere Informationen
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Alle betroffenen Betriebe sollen sich jederzeit über die Tätigkeiten des Berufsbildungsfonds informieren können. Dafür stehen ihnen zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung: Einerseits wird dem Versand der Selbstdeklaration eine Broschüre beigelegt, die alle wesentlichen Punkte des Fonds einfach und übersichtlich erklärt. Wer mehr über den Fonds, die Selbstdeklaration, die Rechnung oder die zugrunde liegenden Gesetze wissen will, findet ab Inkraftsetzung des Fonds auf der Website www.bildungsfonds.ch detaillierte Informationen. Dort kann man auch zwei Filme ansehen, die in wenigen Minuten den Fonds erklären und die Leistungen der Branche Treuhand und Immobilientreuhand darlegen. Für spezielle Fragen haben die Betriebe die Möglichkeit, eine Telefonhotline zu kontaktieren. Die Nummer wird rechtzeitig und breit kommuniziert werden.

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Der Autor ist Mitglied des Geschäftsausschusses von TREUHAND|SUISSE und als Ressortleiter Bildung verantwortlich für das Projekt zur Lancierung des Berufsbildungsfonds Treuhand und Immobilientreuhand.

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Weitere Informationen zum Berufsbildungsfonds:
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