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Der Regierungsrat hat den Vergütungszins neu festgelegt. Er sinkt ab nächstem Jahr von 2,0 auf 1,5 Prozent. Diesen Zins schreiben die Steuerämter den Steuerpflichtigen gut, wenn sie ihre Steuern bereits vor der Fälligkeit bezahlen oder wenn sie aufgrund der provisorischen Rechnung zu viel einbezahlt haben. Auch der reduzierte Zinssatz liegt weiterhin deutlich über den üblichen Ansätzen für Sparguthaben bei Banken.
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(Medienmitteilung, Regierungsrat Kt. ZH, 17.11.11, www.zh.ch)
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