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Der Bundesrat hat die Gesuche der Kantone Zürich, Waadt und Graubünden abgelehnt, das Inkrafttreten des neuen Erwachsenenschutzrechts um ein Jahr zu verschieben. Er will nicht jene Kantone benachteiligen, die auf das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2013 vertraut haben, wie er in seinem Antwortschreiben festhält. Der Bundesrat erinnert daran, dass sich die überwiegende Mehrheit der Kantone in zwei Umfragen für eine Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2013 ausgesprochen hat. Den Kantonen stehen damit vier Jahre zur Verfügung, um das am 19. Dezember 2008 vom Parlament verabschiedete neue Erwachsenenschutzrecht umzusetzen.

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(Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, 12.10.11, www.ejpd.admin.ch)

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