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Die neuen Regeln zur Rechnungslegung sind unter Dach und Fach. Der Nationalrat hat den Anträgen der Einigungskonferenz zugestimmt und damit die letzten Differenzen ausgeräumt. Die Vorlage ist in der Schlussabstimmung vom 23. Dezember 2011 angenommen worden.

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Der Bundesrat soll auch für börsenkotierte Firmen bestimmen, welches die anerkannten Rechnungslegungsstandards sind. Weiter sollen alle Arten und Grössen von Firmengruppen eine Konzernrechnung nach anerkannten Standards erstellen müssen, wenn dies qualifizierte Minderheiten verlangen.

Die Räte beschlossen in mehreren Punkten, am bisherigen Recht festzuhalten oder die Vorschriften zur Buchführung gar zu lockern. Meist handelt es sich dabei um Änderungen, deren Auswirkungen für Laien schwierig einzuschätzen sind. In anderen Fällen handelt es sich um echte Deregulierungsschritte. So wurde beispielsweise entschieden, dass Einzelunternehmen und Personengesellschaften in Zukunft nur noch eine ordentliche Buchhaltung führen müssen, wenn sie mehr als 500 000 Franken Umsatz erzielen. Unter dieser Schwelle soll eine «Milchbüechli-Rechnung» reichen.

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(Jusletter 19.12.11, www.weblaw.ch)

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