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Der Bundesrat hat beschlossen, den Mindestzinssatz in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge im kommenden Jahr von 1,5 % auf 1,75 % anzuheben. Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes sind die Rendite der Bundesobligationen sowie die Entwicklung von Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Die Anhebung des Satzes erfolgt aufgrund der guten Entwicklung der Aktien und Immobilien in diesem und im letzten Jahr.

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(Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Bern, 30.10.13, www.bsv.admin.ch)

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