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Der Bundesrat setzt die Gesetzesänderung für die Deplafonierung des Solidaritätsprozents der Arbeitslosenversicherung (ALV) per 1. Januar 2014 in Kraft. Um die ALV rascher zu entschulden, wird künftig auch für Lohnanteile von Jahreslöhnen über 315 000 Franken ein Beitrag im Umfang von 1 Prozent erhoben.
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(Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF, Bern, 9.10.13, www.wbf.admin.ch)
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