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Die Teilrevision des Geldwäschereigesetzes (GwG) ist am 1. November 2013 in Kraft getreten. Die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) kann damit künftig mit ihren Partnerstellen im Ausland auch Finanzinformationen austauschen.

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(Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, 16.10.13, www.ejpd.admin.ch)

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