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Title
Zinssätze direkte Bundessteuer 2014
Level
3
Text
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am 27. September 2013 entschieden, für das Kalenderjahr 2014 die Zinssätze im Vergleich zum Vorjahr unverändert zu belassen. Die Zinssätze werden im Anhang zur Verordnung vom 10. Dezember 1992 über Fälligkeit und Verzinsung der direkten Bundessteuer publiziert und lauten wie folgt:
- Verzugs- und Rückerstattungszins 3,0 %
- Vergütungszins für Vorauszahlungen 0,25 %
Title
Höchstabzüge Säule 3a im Steuerjahr 2014
Level
3
Text
Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) bleibt für das Steuerjahr 2014 unverändert. Es gelten gleich wie im Vorjahr folgende Höchstabzüge:
- Höchstabzug Säule 3a für Steuerpflichtige mit 2. Säule: Fr. 6739
- Höchstabzug Säule 3a für Steuerpflichtige ohne 2. Säule: Fr. 33 696
Die Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten. Aufrundungen bei der Einzahlung sind nicht zulässig.
Title
Rundschreiben Nr. 2-112-D-2013-d
Text
Text
(Eidg. Steuerverwaltung ESTV, 31.10.13, Rundschreiben Nr. 2-112-D-2013-d, www.estv.admin.ch)
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