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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat die definitive Fassung des totalrevidierten Rundschreibens «Marktverhaltensregeln» veröffentlicht. Darin konkretisiert sie ihre Aufsichts­praxis bei der Bekämpfung marktmissbräuchlichen Verhaltens. Das Rundschreiben tritt am 1. Oktober 2013 in Kraft.

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Das totalrevidierte Rundschreiben 2013/08 «Marktverhaltensregeln» konkretisiert die Aufsichtspraxis der FINMA bei der Bekämpfung marktmissbräuchlichen Verhaltens. Es richtet sich im Bereich der börsengesetzlichen Verbotsnormen an sämtliche Marktteilnehmer. Im Bereich der Organisationsvorschriften bestehen zusätzlich Bestimmungen für die von der FINMA prudenziell Beaufsichtigten, also z.B. Effektenhändler, Banken, Versicherungen und Börsen. Hintergrund für die Überarbeitung des Rundschreibens ist die Revision des Börsengesetzes und der Börsenverordnung.

Das totalrevidierte Rundschreiben 2013/08 «Marktverhaltensregeln» ist per 1. Oktober 2013 in Kraft getreten.

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(Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA, Bern, 5.09.13, www.finma.ch)

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