Die Qualität der Aufsicht über die Revision soll gestärkt werden. Die bisher getrennte Aufsicht über Revisionsunternehmen und Prüfgesellschaften wird daher zusammengelegt. Der Bundesrat hat die entsprechende Botschaft zuhanden des Parlamentes verabschiedet.
Aktuell üben die RAB und die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA teilweise überschneidende Aufsichtsfunktionen über Revisionsunternehmen bzw. Prüfgesellschaften aus. Aufgrund der Erfahrungen der letzten fünf Jahre und der Lehren aus der Finanzkrise wurde die Zusammenarbeit zwischen den beiden Behörden auf Verbesserungsmöglichkeiten hin überprüft. FINMA und RAB haben in der Folge einen Vorschlag zur Neuordnung der Zuständigkeiten ausgearbeitet. Nach diesem Vorschlag sollen sämtliche Kompetenzen der FINMA, welche die Beaufsichtigung von Prüfgesellschaften betreffen, auf die RAB übertragen werden. Ziel ist es, Doppelspurigkeiten zu vermeiden, Strukturen effizienter zu gestalten, Fachwissen zu bündeln und die Qualität der Aufsicht zu steigern. Der Bundesrat hat diesen Vorschlag am 15. Juni 2012 im Grundsatz gutgeheissen und hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Gesetzesvorlage beauftragt.
(Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, 28.08.13, www.ejpd.admin.ch)