Der Bundesrat hat die verkürzte Vernehmlassung für eine Teilrevision des Steueramtshilfegesetzes eröffnet. Die Revision sieht in bestimmten Fällen eine aufgeschobene Information der Personen vor, die Gegenstand eines Amtshilfeersuchens sind. Ausserdem wird mit der Revision das Verfahren bei Gruppenersuchen geklärt und die Behandlung von Ersuchen auf Basis gestohlener Daten angepasst.
Um den internationalen Standards und damit den Empfehlungen des Global Forum zu entsprechen, muss das Steueramtshilfegesetz in Bezug auf die vorgängige Information der Personen, die Gegenstand eines Ersuchens sind, geändert werden. Die Revision sieht vor, dass betroffene Steuerpflichtige in dringlichen Fällen erst nach Übermittlung der Informationen an die Behörden des ersuchenden Staates informiert werden.
Die Vernehmlassung zur Revision des Steueramtshilfegesetzes dauert bis zum 18. September 2013.
(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 14.08.13, www.efd.admin.ch)