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Die Einführung einer Bundeserbschafts- und Schenkungssteuer würde die Steuerhoheit der Kantone einschränken. Der Bundesrat hat beschlossen, die Volksinitiative «Millionenerbschaften besteuern für unsere AHV» zur Ablehnung zu empfehlen. Er hat das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten.

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Erbschafts- und Schenkungssteuern liegen in der Schweiz traditionell in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden. Diese Kompetenzordnung, die den Kantonen beträchtliche Einnahmen sichert, soll nach dem Willen des Bundesrates beibehalten werden. Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanz­direktoren lehnt eine Bundeserbschaftssteuer denn auch entschieden ab, weil sie einen Eingriff in die Steuerhoheit und das Steuersubstrat der Kantone darstellt.

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(Der Bundesrat, Bern, 13.09.13, www.bundesrat.admin.ch)

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