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Die Schweiz hat zugunsten der EU-Mitgliedstaaten ein System eingeführt, das diesen die Besteuerung von Zinszahlungen an dort wohnhafte, natürliche Personen gewährleistet, soweit diese Zinszahlungen über schweizerische Zahlstellen erfolgen. Dazu dienen der Rückbehalt oder die freiwillige Meldung. Es werden auch Zinsen erfasst, die von Schuldnern mit Ansässigkeit ausserhalb des EU-Raums ausgerichtet werden.
Das Abkommen weist insgesamt drei Hauptelemente auf. Es sind dies:
- die Steuersicherungsmassnahmen betreffend grenzüberschreitende Zinszahlungen an natürliche Personen mit steuerlichem Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat
- der Informationsaustausch auf Ersuchen (Amtshilfe) bei Steuerbetrug oder ähnlichen Delikten, sowie
- die Aufhebung der Quellenbesteuerung von grenzüberschreitenden Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen.
Die Wegleitung beschränkt sich auf die Steuersicherungsmassnahmen.
Diese Fassung der Wegleitung ersetzt diejenige vom 1. Januar 2011.
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Wegleitung zur EU-Zinsbesteuerung
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(Eidg. Steuerverwaltung ESTV, Bern, 28.06.13, www.estv.admin.ch)
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