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Das Recht des Kindes auf Unterhalt soll gestärkt werden. Gleichzeitig soll die Benachteiligung von Kindern, deren Eltern nicht verheiratet sind, beseitigt werden.

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Im Zentrum der Vorlage stehen vor allem drei Aspekte: Erstens erhält das Kind nicht nur Anspruch auf die Deckung seiner tatsächlichen Ausgaben, sondern auch auf einen angemessenen Betreuungsunterhalt. Sein Anspruch hat zweitens Vorrang gegenüber allen anderen familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen. Und schliesslich soll die Inkassohilfe schweizweit harmonisiert werden, damit sichergestellt ist, dass das Kind seinen Unterhaltsbeitrag auch regelmässig erhält.

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(Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, 8.05.13, www.ejpd.admin.ch)

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