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Liebe Leserin, lieber Leser

Die nähere Zukunft wird uns die Diskussion um die Pauschalbesteuerung ausländischer Rentner bringen.

Die historische Begründung für diese Vorzugssteuer ist wohl bei der Vermögenssteuer zu suchen, die ausser der Schweiz nur wenige andere Staaten kennen. Diese ist denn auch mindestens ethisch eher problematisch und zu hinterfragen, wird doch damit bereits versteuertes Geld nochmals besteuert!

Man mag argumentieren, diese Abgabe sei ja gering und zu vernachlässigen. Innert 30 Jahren kommen dabei aber gegen 20% des Vermögens zusammen, die vom Steuerpflichtigen zum Staat wandern, sozusagen faktisch eine vorgezogene Erbschaftssteuer!

Durch die Vermögenssteuer werden vermögende Ausländer sozusagen diskriminiert. Daher wurde die Pauschalbesteuerung eingeführt, welche einerseits dem Staat die Infrastrukturkosten dieser Personen garantiert, andererseits aber Rentnern die Möglichkeit gab, sich bei uns niederzulassen. Klassisches Beispiel hierfür war Charlie Chaplin.

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Die Pauschalbesteuerung ist eine gute Konsenslösung.
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Jahrzehntelang war diese Steuer eine gute Konsenslösung, die niemand kritisierte. Erst mit den unseligen Veränderungen der Finanzmärkte mit Riesengewinnen änderte sich das, denn diese Steuer wurde als Schlupfloch entdeckt. Ich frage mich daher, ob es nicht sinnvoller wäre, diese eigentlich gute Lösung mit neuen Regeln zu versehen, anstatt sie abzuschaffen. So könnte man doch z.B. das Mindestalter definieren, ein Verbot von Verwaltungsratsmandaten einführen und weitere Regeln festlegen, welche Gewähr bieten, dass nur echte Rentner in den Genuss dieser Steuer kämen.

Zudem müsste dies auch den Steuerämtern gefallen, da die höchsten Preise für Wohnliegenschaften sehr oft von vermögenden Ausländern bezahlt werden. Dies generiert hohe Grundstückgewinnsteuern, im Kanton Zürich 20% bis 40% des Gewinns. Ohne diese Kundschaft fallen diese gewichtigen Steuereinnahmen in Zukunft weg, was wir in Zürich bereits deutlich spüren!

André J. Ginesta

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