Künftig können Arbeitgebende die Quellensteuerabrechnungen bei den Kantonen elektronisch einreichen. Dadurch wird die Abwicklung des Quellensteuerverfahrens sowohl für die Arbeitgebenden als auch für die Steuerbehörden markant vereinfacht. Eine entsprechende Verordnungsänderung wird auf Anfang 2014 in Kraft treten.
Mithilfe einer Lohnsoftware (ELM / Quellensteuer) können künftig die Quellensteuerabrechnungen bei den Kantonen elektronisch eingereicht werden. Die medienbruchfreie Bearbeitung der relevanten Quellensteuerdaten fördert die Effizienz im Büroalltag und senkt die Fehlerquote. Die elektronische Übermittlung ist für die Arbeitgebenden nicht zwingend; sie können wie bisher Papierformulare verwenden.
(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 1.03.13, www.efd.admin.ch)