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Ab dem 1. Januar 2013 erhalten die Selb­ständigerwerbenden auch im Kanton Zürich Familienzulagen. An seiner Sitzung vom 3. Sep­tember 2012 hat der Kantonsrat eine Ge-setzesänderung verabschiedet, mit welcher das kantonale Einführungsgesetz der auf den 1. Januar 2013 in Kraft tretenden Änderung des Bundesrechts angepasst wird. Mit der Änderung des Bundesrechts erhalten im Kanton ­Zürich neu auch die Selbständigerwerbenden Familienzulagen. In Verbindung mit dieser Gesetzesänderung, gegen die bis zum Ablauf der Referendumsfrist am 6. November dieses Jahres niemand das Referendum ergriffen hatte, waren zusätzlich verschiedene Bestimmungen der dazugehörigen Verordnung anzupassen. Diese Anpassungen hat der Regierungsrat nun verabschiedet und gleichzeitig das Inkrafttreten von angepasstem Gesetz und geänderter Verordnung auf den 1. Januar 2013 beschlossen. Die Mehrkosten der neuen Regelung für den Kanton Zürich belaufen sich auf ca. drei Mil­lionen Franken (Kosten für die Familienzulagen der Selbständigerwerbenden mit tiefem Einkommen). Nachdem der Kantonsrat die vom Regierungsrat vorgeschlagene Kostenbeteiligung der Gemeinden abgelehnt hat, trägt der Kanton die Mehrkosten selber.

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(Medienmitteilung, Regierungsrat Kt. ZH, 29.11.12, www.zh.ch)

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