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Mit der Revision der Kollektivanlagenverordnung (KKV) wird die vom Parlament am 28. September 2012 verabschiedete Änderung des Kollektivanlagengesetzes (KAG) umgesetzt. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat einen entsprechenden Revisionsentwurf in die Anhörung gegeben. Mit der KKV-Revision werden namentlich der erweiterte Geltungs­bereich des Gesetzes, die Definition der qualifizierten Anlegerinnen und Anleger sowie die revidierten Bestimmungen über die strukturierten Produkte präzisiert. Ebenso werden die Grundlagen für die Berechnung der Schwellenwerte der neuen De-minimis-Regel festgelegt. Ausführlich geregelt werden sodann die Ver­mögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen, die Aufgaben der Depotbank und der Vertreter ausländischer kollektiver Kapitalanlagen.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 11.12.12, www.efd.admin.ch)

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