Verträge und andere Rechtsgeschäfte sollen künftig vollständig elektronisch beurkundet werden können. Der Bundesrat hat eine entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) in die Vernehmlassung geschickt.
Nach geltendem Recht muss das – in aller Regel am Computer entworfene – Original der öffentlichen Urkunde als Papierdokument erstellt werden. Um die öffentliche Urkunde im elektronischen Geschäftsverkehr einsetzen zu können, muss das Papierdokument in das elektronische Format zurückverwandelt werden. Dies verursacht einen unnötigen Mehraufwand und verunmöglicht eine rein elektronische Aktenführung im Sinn des E-Governments. Deshalb soll künftig das Original der öffentlichen Urkunde auch in elektronischer Form erstellt werden können.
(Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, 14.12.12, www.ejpd.admin.ch)