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Der Bund soll ein elektronisches Handelsregister aufbauen, das weiterhin von den Kantonen geführt wird. Zudem sieht der Bundesrat mehrere Erleichterungen für KMU vor.

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Das OR zum Handelsregister wird vollständig überarbeitet. Ein zentraler Punkt der Modernisierungsbemühungen ist der Aufbau einer nationalen Infrastruktur des Handelsregisters durch den Bund. Die Kantone bleiben jedoch für die Führung des Handelsregisters zuständig.

Die AHV-Versichertennummer soll auch im Bereich des Handelsregisters systematisch für die Identifizierung natürlicher Personen verwendet werden können. Handelsregisteranmeldungen und -belege sind mittelfristig ausschliesslich elektronisch einzureichen.

Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften sollen ohne Urkundsperson gegründet, aufgelöst und im Handelsregister gelöscht werden können, sofern sehr einfache Verhältnisse vorliegen.

Die Vernehmlassung zur Änderung des Obligationenrechts und des Revisionsaufsichtsrechts dauert bis 5. April 2013.

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(Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, 19.12.12, www.ejpd.admin.ch)

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