Issue
Category
Lead

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA legt die definitiven Rundschreiben «Prüfwesen» und «Prüfgesellschaften und leitende Prüfer» vor. Die Rundschreiben sind am 1. Januar 2013 in Kraft getreten.

Content
Text

Ziel der FINMA ist es, mit den beiden Rundschreiben die Zusammenarbeit mit den Prüfgesellschaften noch wirksamer zu gestalten und stärker an den konkreten Aufsichtszielen der FINMA auszurichten.

Die wichtigsten Anpassungen im Einzelnen:

  • Übergangsbestimmungen: Um eine möglichst reibungslose Einführung der Rundschreiben zu ermöglichen, gibt es Übergangsbestimmungen, die den Besonderheiten der einzelnen Aufsichtsbereiche Rechnung tragen.
  • Risikoanalyse: Die Risikoanalyse der überprüften Gesellschaften bildet eine wesentliche neue Anforderung für die Prüfgesellschaften. Die Erwartungen an diese Risikoanalyse werden im definitiven Rundschreiben konkretisiert.
  • Prüfungsgrundsätze: Die in der Aufsichts­prüfung anwendbaren Prüfungsgrundsätze werden erweitert und ausgebaut, einzeln aufgeführt und erläutert. Dabei handelt es sich um prinzipienbasierte Regelungen, die in Anlehnung an ausgewählte Schweizer Prüfstandards mit entsprechender Eignung für die Zwecke der Aufsichtsprüfung formuliert wurden.
  • Trennung von Aufsichts- und Rechnungsprüfung: Wo dies zweckmässig erscheint, darf sich die Prüfgesellschaft in der Aufsichtsprüfung auf die Ergebnisse der Rechnungsprüfung abstützen.
  • Verhältnis zur internen Revision: Unter gewissen Voraussetzungen darf sich die Prüfgesellschaft in der Aufsichtsprüfung auf Fakten abstützen, die von der internen ­Revision der beaufsichtigten Unternehmen ermittelt wurden. In jedem Fall ist aber die Prüfgesellschaft für die Prüfung ver­antwortlich und muss das Prüfurteil abgeben.

Das Rundschreiben «Prüfwesen» und das Rundschreiben «Prüfgesellschaften und leitende Prüfer» sind am 1. Januar 2013 in Kraft ­getreten. Sie ersetzen das bisherige FINMA-Rundschreiben 2008/41 «Prüfwesen» und damit die Rundschreiben der Vorgängerbehörden der FINMA.

Text

(Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA, Bern, 13.12.12, www.finma.ch)

Date