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Ausländische Dienstleistungserbringer, die im Garten- und Landschaftsbau tätig sind, müssen ihren Einsatz in der Schweiz künftig unabhängig von der Dauer des Einsatzes melden bzw. bewilligen lassen. Der Bundesrat hat entsprechende Verordnungsänderungen beschlossen. Er setzt damit eine der am26. März 2014 beschlossenen Massnahmen zur weiteren Optimierung des Vollzugs der flankierenden Massnahmen um.

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(Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF, Bern, 19.09.14, www.wbf.admin.ch)

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