Der Bundesrat erhöht den Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der obligatorischen Unfallversicherung per 1. Januar 2016. Damit ist gewährleistet, dass die überwiegende Mehrheit aller versicherten Arbeitnehmer zum vollen Verdienst versichert ist. Die neue Obergrenze ist nicht nur für die Unfallversicherung, sondern auch für die Arbeitslosenversicherung und die Invalidenversicherung massgebend.
Der Höchstbetrag des versicherten Lohnes ist massgebend, um sowohl die Prämien als auch die Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung zu berechnen. Dieser Höchstbetrag wird vom Bundesrat festgesetzt. Er hat bei der Festsetzung dafür zu sorgen, dass in der Regel mindestens 92 %, aber nicht mehr als 96 % der versicherten Arbeitnehmer zum vollen Verdienst versichert sind.
Aufgrund der Lohnentwicklung ist nun eine Anpassung nötig. Der Bundesrat hat entschieden, die Obergrenze per 1. Januar 2016 von 126 000 Franken auf 148 200 Franken hinaufzusetzen.
(Eidg. Departement des Innern EDI, Bern, 12.11.14, www.edi.admin.ch)