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Der Bundesrat belässt den Mindestzinssatz in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge bei 1,75 Prozent.

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Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes sind gemäss Gesetz die Rendite der Bundesobligationen sowie die Entwicklung von Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Während die Rendite der Bundesobligationen auf tiefen Werten verharrt, haben sich die Anleihen und Liegenschaften gut entwickelt. Trotz der gegenwärtigen Schwankungen an den Aktienmärkten ist eine Senkung des geltenden Satzes von 1,75 % nicht angebracht. Die tiefen Zinssätze sprechen aber auch gegen eine Anhebung. In Anbetracht dieser Situation ist eine Änderung des Mindestzinssatzes nicht notwendig.

Die Eidgenössische Kommission für Beruf­liche Vorsorge hat mit deutlicher Mehrheit beschlossen, dem Bundesrat die Beibehaltung des Mindestzinssatzes von 1,75 % zu empfehlen.

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(Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Bern, 22.10.14, www.bsv.admin.ch)

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