Der Bundesrat will gewerbsmässigen Gläubigervertretungen den freien Zugang zum Markt in der ganzen Schweiz gewährleisten. Er hat die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs verabschiedet.
Mit der vorliegenden Gesetzesänderung wird die kantonale Kompetenz zur Regelung der gewerbsmässigen Gläubigervertretung aufgehoben. Nach neuem Recht können sämtliche handlungsfähigen Personen als Vertreter von Parteien im Zwangsvollstreckungsverfahren tätig sein, insbesondere auch juristische Personen (Inkassobüros, Rechtsschutzversicherungen usw.). Die gleiche Regelung soll auch für die Gerichtsverfahren gelten, die unmittelbar mit der Betreibung zusammenhängen. Der freie Marktzugang wird damit gewährleistet. Diese neue Regelung entspricht der bereits heute in den meisten Kantonen geltenden Praxis.
(Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, 29.10.14, www.ejpd.admin.ch)