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Eine Änderung der Verjährungsregeln hat dazu geführt, dass den Behörden weniger Zeit für die Verfolgung von Delikten zur Verfügung stand. Das Parlament hat darum zuerst die Verjährungsfristen im Strafgesetzbuch und nun auch jene im Steuerstrafrecht verlängert. Eine Ausnahme machten die Räte bei der Steuerhinterziehung.

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Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, die Frist für die Verjährung von Steuerhinterziehung bei 15 Jahren statt bei 10 Jahren anzusetzen. Nach dem Nationalrat hat am 18. September 2014 auch der Ständerat entschieden, diese Verjährungsfrist bei 10 Jahren zu belassen.

Diese Lösung schlug die Nationalratskommission vor. Dort hatte sich die Meinung durchgesetzt, dass damit nicht nur die Fristen innerhalb des Steuerstrafrechts austariert wären, sondern dass sie auch gegenüber dem übrigen Strafrecht in einem vertretbaren Verhältnis stünden.

Die Vorschläge des Bundesrats zur Revision des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) und des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) stammen vom März 2012. Neben der Anpassung der Verjährungsfristen sieht die Vorlage technische Änderungen vor, die aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichts notwendig geworden sind.

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(SDA, 18.09.14, www.parlament.ch)

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