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Der Bundesrat hat die definitiven Verhandlungsmandate zur Einführung des neuen globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen mit Partnerstaaten beschlossen.

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Die vom Bundesrat definitiv beschlossenen Mandate enthalten folgende Eckpunkte:

  • Mit der EU soll über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs verhandelt werden.
  • Mit den USA soll bezüglich der Umsetzung des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) über ein FATCA-Abkommen nach dem Modell 1 verhandelt werden. Mit dem neuen Abkommen würden Daten zwischen den zuständigen Behörden automatisch auf gegenseitiger Basis ausgetauscht.
  • Es werden mit weiteren ausgewählten Ländern Verhandlungen zum automatischen Informationsaustausch aufgenommen. In einer ersten Phase werden Staaten in Betracht gezogen, mit denen enge wirtschaftliche und politische Beziehungen bestehen und die ihren Steuerpflichtigen, soweit angemessen, eine genügende Regularisierungsmöglichkeit bereitstellen.
  • Die Einführung des automatischen Informa­tionsaustausches mit dem Ausland wird mittels Abkommen mit den Partnerstaaten erfolgen. Zudem wird im innerstaatlichen Recht ein Umsetzungsgesetz notwendig sein, welches zurzeit vom Eidgenössischen Finanz­de­par­tement vorbereitet wird. Die heute bestehenden Rechtsgrundlagen schliessen den automatischen Informationsaustausch aus.

Die Schweiz begrüsst den neuen internationalen Standard, an dem sie selber aktiv mitgewirkt hat. Er ermöglicht gleich lange Spiesse im Wettbewerb der Finanzplätze, da diese Regeln für alle gelten, und ist ein wichtiges Instrument in den internationalen Bemühungen gegen Steuerhinterziehung. Das inländische Bankgeheimnis wird durch die Umsetzung des neuen globalen Standards nicht tangiert.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 8.10.14, www.efd.admin.ch)

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