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Die amtlichen Veröffentlichungen des Bundes werden dem Internet-Zeitalter angepasst. National- und Ständerat haben beschlossen, dass künftig nicht mehr die gedruckte Fassung, sondern die elektronische Version rechtlich verbindlich sein soll.

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Der Ständerat hat als Zweitrat Änderungen des Publikationsgesetzes oppositionslos gutgeheissen. Das Publikationsgesetz regelt die Veröffentlichung des Bundesrechts und des Bundesblatts, des Mitteilungsorgans der Eidgenossenschaft. Veröffentlicht werden die Erlasse des Parlaments, des Bundesrats und anderer Stellen mit Bundesaufgaben, Bundesbeschlüsse, völkerrechtliche Verträge oder Verträge zwischen Bund und Kantonen.

Diese sind schon heute im Internet verfügbar, rechtsverbindlich ist aber die gedruckte Form. Nach Ansicht des Bundesrats und des Parlaments drängt sich der Primatswechsel auf, weil der Vorrang der gedruckten Publikationen die Gewohnheiten der meisten Benützerinnen und Benützer nicht mehr widerspiegelt.

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(SDA 10.09.14, www.parlament.ch)

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